:: Vergaberichtlinien ::

Vergaberichtlinien

Die Beantragung einer Domainregistrierung und die Pflege der Domain,
durch Remsnet Netzwerk Service wird durch unsere AGBs und ISP Rules geregelt.
Bitte geben Sie bei Kündigung eines Providervertrages an, ob der Admin-C auch eine Domainlöschung
in ihrem Sinn ist. Wenn ja, ist zudem ein unterschriebenes Fax vom Inhaber / Admin-C notwendig ( siehe unten ).

Für Domainregistrierungen sind die Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen
Registrierungsstellen maßgebend: 

Toplevel Domain (TLD)dazugehörige Richtlinien
.de

Die Vergaberichtlinien der DENIC EG Domainregistrierungen sind zwingend einzuhalten.
Sollten sie vergessen ihre DNS-Rechungen zu begleichen so wird DENIC eG angeschrieben und zum Handeln aufgefordert:
     A. die Domain löschen lassen,     B. neuen Provider angeben oder
     C. von DENIC eG direkt  kostenpflichtig weiter betreuen lassen :
DENIC-Domainbedingungen
DENIC-Domainrichtlinien
DENICdirect-Preisliste

.eu EURID-Registrierungsrichtlinien: EURID-AGBs
.com www.icann.org/udrp/udrp.htm
.net www.icann.org/udrp/udrp.htm
.org www.icann.org/udrp/udrp.htm
.info www.icann.org/udrp/udrp.htm
.biz www.icann.org/udrp/udrp.htm
www.neulevel.biz/countdown/stop.html
www.neulevel.biz/countdown/rdrp.html
.us www.icann.org/udrp/udrp.htm
www.nic.us/policies/index.html
www.nic.us/policies/docs/ustld_nexus_requirements.pdf
www.nic.us/policies/docs/usdrp.pdf
.name www.icann.org/udrp/udrp.htm
.cc  
.be www.dns.be/eng/DomainInfo/enduser_termsandconditions.htm
.ws www.worldsite.ws/legal/index.dhtml?url=worldsite.ws
.ag www.nic.ag/policies.htm
www.nic.ag/rules.htm
.la www.la/terms.html
.vc www.afilias-grs.info/public/policies/vc
.sc www.nic.sc/policies.html
.hn www.nic.hn/politicas/
.as nic.as/policy.cfm
nic.as/udrp.cfm
.dk www.dk-hostmaster.dk/regel-eng.html
.nu www.nunames.nu/pricing.cfm
www.nunames.nu/about/terms.cfm
.ph www.domains.ph/Policies1.asp
.lt www.domreg.lt/policy.html
.lv www.nic.lv/DNS/dispute.php
.to www.tonic.to/german/faq.htm
.vu www.vunic.vu/legalese.htm
.fr Naming Charters: the registration policy: www.afnic.fr/obtenir/chartes_en
Registration rules for domain names under .fr: www.afnic.fr/obtenir/chartes/nommage-fr_en

Wer Internet Registrar ist, kann beim ICANN eingesehen werden.
 


 Besondere Bedingungen für die Registrierung von .tv- und .cc-Domains (Registrierungsvertrag)

Die Registrierung von .tv- und .cc-Domains erfolgt auf Grundlage der weltweit weitgehend vereinheitlichten Bedingungen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) und VeriSign Inc., der verantwortlichen Registry. Diese Bedingungen sind wie nachfolgend wiedergegeben Bestandteil des Registrierungsvertrages.

1. Verschiedenes

1.1.
Der Domain-Inhaber garantiert, dass weder die von ihm beantragte Domain noch deren Nutzung Rechte Dritter verletzt.
Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Domain-Inhabers beruhen, stellt der Domain-Inhaber seinen Provider, Remsnet, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) sowie VeriSign Inc., und seine Direktoren, Officers, Angestellten, Agenten und sonstige Verbundene, frei. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer des Registrierungsvertrages hinaus.

1.2.
Alle .tv- oder .cc-Domains werden bei der Remsnet  als zugelassenem Non-Registrar registriert. Sollte es durch Remsnet oder durch andere für die Registrierung eingeschaltete Personen zur Registrierung einer fehlerhaften, insbesondere vom Auftrag abweichenden, Domain kommen, so stimmt der Domain-Inhaber, soweit erforderlich, bereits jetzt allen erforderlichen Maßnahmen zur Korrektur dieses Fehlers zu. Es kann sich dabei insbesondere um eine Aussetzung, Löschung oder Übertragung der Domain handeln.

1.3.
Ein Wechsel der Domain zwischen den unterschiedlichen zugelassenen Registraren ist frühestens alle 61 Tage möglich. Dies kann sich im Einzelfall auch auf die Möglichkeit des Wechsels der Domain zwischen unterschiedlichen Providern auswirken.

2. Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP)
Zur Beilegung von Streitigkeiten über die Rechte an .tv- und .cc-Domains existieren weltweit von ICANN verbindlich vorgegebene Regeln, die so genannte Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP).

2.1.
Der Domain-Inhaber erkennt an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über eine Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens-, und sonstigen Schutzrechten gemäß der in englischer Originalfassung verbindlichen Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), abrufbar unter http://www.icann.org/udrp/udrp-policy-24oct99.htm geklärt werden sollen. Eine unverbindliche deutsche Übersetzung kann hier eingesehen werden: Deutsche Übersetzung der UDRP
Es obliegt dem Domain-Inhaber, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahren gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Domain-Inhaber erkennt weiter an, dass Schlund+Partner als zugelassener Registrar verpflichtet ist, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Domain-Inhaber Remsnet gegenüber binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruchs nachweist, das er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.

2.2.
Während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- oder sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus ist eine Übertragung der Domain durch den Domain-Inhaber an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, dass die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Domain-Inhaber bindend ist.

2.3.
ICANN behält sich vor, die UDRP jederzeit zu ändern. Remsnet als zugelassener Non-Registrar (RIPE: RNS-NOC ) ist verpflichtet, diese Änderungen an die Domain-Inhaber weiterzugeben. Die Neufassung wird jeweils wenigstens 30 Tage vor Inkrafttreten unter http://www.icann.org/udrp/ veröffentlicht werden.

3. Daten und Datenschutz

3.1.
Entsprechend der Technik und dem Funktionieren des Internets muss der Domain-Inhaber auch personenbezogene Daten über den Inhaber der Domain allgemein verfügbar machen. Diese Daten werden im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, an die an der Registrierung beteiligte Dritte auch außerhalb der Bundesrepublik, insbesondere in den USA, übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht, einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in den so genannten Whois-Datenbanken.

3.2.
Der Domain-Inhaber sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Remsnet jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Schlund+Partner binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies betrifft insbesondere

    * Name und postalische Anschrift, Email-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des Domain-Inhabers, falls es sich um ein Unternehmen oder eine Organisation handelt: zusätzlich Name des für die Domain Verantwortlichen;
    * Name, postalische Anschrift, Email-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain;
    * Name, postalische Anschrift, Email-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain;
    * Falls der Domain-Inhaber eigene Nameserver stellt: Zusätzlich IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server

Der Domain-Inhaber erkennt an, dass diese Daten zusammen mit der Angabe seiner Domain, dem Anmelde- und ggf. Ablauftag in für jedermann zugänglichen und nutzbaren Datenbanken veröffentlicht werden.

3.3.
Soweit der Domain-Inhaber personenbezogene Daten Dritter dabei weitergibt, versichert der Domain-Inhaber, dass er deren Einverständnis zur Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung im eben beschriebenen Rahmen eingeholt hat.

3.4.
Domain-Inhaber und jeder Dritte gemäß 3.3. kann alle Daten gemäß 3.2. in der Whois-Datenbank des Registrars einsehen. Korrekturen können dem Support jederzeit mitgeteilt werden.


Einheitliche Richtlinie zur Lösung von Streitigkeiten über Domainnamen
(in der von ICANN am 24. Oktober 1999 genehmigten Version)

1. Zweck
Diese einheitliche Richtlinie zur Lösung von Streitigkeiten über Domainnamen (die "Richtlinie") wurde von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers ("ICANN") übernommen, ist in Ihrem Anmeldevertrag enthalten und legt die Bedingungen und Bestimmungen im Zusammenhang bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns (der Registrierungsstelle) für die Registrierung und Nutzung des von Ihnen angemeldeten Internetdomainnamens fest.
Verfahren nach Absatz 4 dieser Richtlinie werden nach den Regeln über die Einheitliche Richtlinie zur Lösung von Streitigkeiten über Domainnamen durchgeführt (die "Verfahrensregeln"), die unter http://www.icann.org/udrp/udrp-rules-24oct99.htm abrufbar sind, sowie nach den zusätzlichen Regeln des gewählten Dienstleisters zur Lösung von Verwaltungsstreitigkeiten.

2. Ihre Erklärungen
Durch den Antrag auf Registrierung eines Domainnamens oder durch Beauftragung von uns zur Pflege oder Verlängerung der Registrierung eines Domainnamens erklären Sie hiermit und garantieren uns gegenüber, dass
a) die von Ihnen in Ihrem Anmeldevertrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind;
b) nach Ihrer Kenntnis die Registrierung des Domainnamens keine Rechte von Dritten verletzt,
c) Sie den Domainnamen nicht zu einem ungesetzlichen Zweck anmelden und
d) Sie den Domainnamen nicht wissentlich unter Verletzung von geltenden Rechten oder Vorschriften verwenden.
Sie sind dafür verantwortlich festzustellen, ob Ihre Registrierung des Domainnamens die Rechte von anderen verletzt.

3. Stornierungen, Übertragungen und Änderungen
In den folgenden Fällen werden wir Registrierungen von Domainnamen stornieren, übertragen oder auf sonstige Weise ändern:
a) Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 8 bei Eingang der schriftlichen oder elektronisch übermittelten Anweisungen von Ihnen oder Ihrem befugten Vertreter zur Durchführung dieser Maßnahme;
b) Bei Eingang einer Anordnung eines zuständigen Gerichtes oder Schiedsgerichtes zur Durchführung dieser Maßnahme;
c) Bei Eingang einer Entscheidung eines Verwaltungsausschusses zur Durchführung dieser Maßnahme bei Verwaltungsverfahren, bei dem Sie beteiligt sind und das nach dieser Richtlinie oder einer späteren von ICANN verabschiedeten Fassung dieser Richtlinie durchgeführt wurde (siehe Absatz 4a und 4k).
Wir sind weiterhin berechtigt, die Registrierung eines Domainnamens gemäß den Bestimmungen Ihres Anmeldevertrages oder anderen rechtlichen Erfordernissen zu stornieren, zu übertragen oder sonst wie zu ändern.

4. Zwingendes Verwaltungsverfahren
Dieser Absatz legt die Art von Streitigkeiten fest, bei denen Sie sich einem zwingenden Verwaltungsverfahren unterwerfen müssen. Diese Verfahren werden vor einem der Dienstleister zur Lösung von Verwaltungsstreitigkeiten durchgeführt, die unter http://www.icann.org/udrp/approved-providers.htm aufgeführt sind ("Dienstleister").
a) Anwendbare Streitigkeiten: Sie müssen sich einem zwingenden Verwaltungsverfahren unterwerfen, falls ein Dritter (ein "Kläger") dem jeweiligen Dienstleister gegenüber nach den Verfahrensregeln geltend macht, dass
aa) Ihr Domainname mit einem Warenzeichen oder Dienstleistungszeichen des Klägers identisch ist oder ihm zur Verwechslung ähnlich ist,
bb) Sie keine Rechte bzw. kein berechtigtes Interesse hinsichtlich des Domainnamens haben und
cc) Ihr Domainname bösgläubig angemeldet wurde und genutzt wird.
Während des Verwaltungsverfahrens muss der Kläger nachweisen, dass alle drei Elemente vorliegen.
b) Nachweis der Registrierung und bösgläubige Nutzung: Im Sinne von Absatz 4a/cc sind insbesondere die folgenden Umstände, falls sie vom Ausschuss festgestellt werden, Nachweis der bösgläubigen Registrierung und Nutzung eines Domainnamens:
aa) Umstände, die darauf hinweisen, dass Sie den Domainnamen hauptsächlich für den Zweck des Verkaufs, der Vermietung oder sonstigen Übertragung der Domainnamenregistrierung an den Kläger, der Eigentümer des Warenzeichens oder der Dienstleistungsmarke ist, oder an einen Wettbewerber des Klägers zu einer wertmäßigen Gegenleistung, die Ihre nachgewiesenen, mit dem Domainnamen unmittelbar in Verbindung stehenden Unkosten übertreffen, angemeldet oder erworben haben; oder
bb) Sie haben den Domainnamen dazu angemeldet, den Eigentümer des Warenzeichens bzw. der Dienstleistungsmarke davon abzuhalten, das Warenzeichen bzw. die Dienstleistungsmarke in einem entsprechenden Domainnamen abzubilden, vorausgesetzt, dass Sie sich in dieses Verhaltensmuster eingelassen haben; oder
cc) Sie haben den Domainnamen hauptsächlich dazu angemeldet, das Geschäft eines Wettbewerbers zu zersetzen; oder
dd) Sie haben mit dem Domainnamen vorsätzlich versucht, in kommerzieller Absicht Internetnutzer zu Ihrer Webseite oder zu einer anderen Onlinestelle anzulocken, indem eine mögliche Verwechslung mit dem Warenzeichen bzw. der Dienstleistungsmarke des Klägers hinsichtlich des Ursprungs, des Sponsoring, der Beziehung oder der Empfehlung Ihrer Webseite bzw. Onlinestelle oder eines Produktes oder Dienstes auf Ihrer Webseite bzw. Onlinestelle geschaffen wird.
c) Wie Ihre Rechte und berechtigten Interessen am Domainnamen bei der Reaktion auf eine Klage dargelegt werden: Wenn eine Klage bei Ihnen eingeht, so sollten Sie unter Absatz 5 der Verfahrensregeln bestimmen, wie Ihre Erwiderung vorzubereiten ist. Jeder der folgenden Umstände, insbesondere, falls sie vom Ausschuss nach dessen Bewertung aller vorgelegten Beweismittel nachgewiesen werden, beweisen Ihre Rechte bzw. berechtigen Interessen am Domainnamen im Sinne von Absatz 4a/bb:
aa) Vor einer Anzeige der Streitigkeit an Sie, die Nutzung bzw. nachweisbare Vorbereitung der Nutzung des Domainnamens oder eines dem Domainnamen entsprechenden Namens im Zusammenhang mit dem bösgläubigen Angebot von Waren oder Dienstleistungen;
bb) Sie (als Einzelperson, Geschäft oder als sonstige Einheit) sind allgemein unter dem Domainnamen bekannt, selbst wenn Sie kein Warenzeichen bzw. keine Dienstleistungsmarke erworben haben; oder
cc) Sie nutzen den Domainnamen für einen rechtmäßigen, nicht gewerblichen oder billigen Zweck, ohne kommerzielle Absicht zur Irreführung von Verbrauchern oder Besudelung des fraglichen Warenzeichens bzw. der fraglichen Dienstleistungsmarke.
d) Wahl des Dienstleisters: Der Kläger hat den Dienstleister aus der Liste der von ICANN genehmigten Dienstleister auszuwählen, indem er die Klage bei diesem Dienstleister einreicht. Der gewählte Dienstleister verwaltet das Verfahren, außer in Fällen der Konsolidierung nach Absatz 4f.
e) Anstrengen des Verfahrens und Bestellung des Verwaltungsausschusses: Die Verfahrensregeln bestimmen den Ablauf des Beginns und der Durchführung von Verfahren und die Bestellung des Ausschusses, der die Streitigkeit beilegen wird (der "Verwaltungsausschuss").
f) Konsolidierung: Bei mehreren Streitigkeiten zwischen Ihnen und einem Kläger können entweder Sie oder der Kläger beantragen, dass die Streitigkeiten vor einem einzigen Verwaltungsausschuss zusammengefasst werden. Dieser Antrag ist beim ersten Verwaltungsausschuss zu stellen, der für einen anhängigen Disput zwischen den Parteien bestellt wurde. Der Verwaltungsausschuss kann in eigenem Ermessen solche Streitigkeiten zusammenfassen, vorausgesetzt, dass die zusammengefassten Streitigkeiten dieser Richtlinie oder einer späteren, von ICANN verabschiedeten Fassung dieser Richtlinie unterliegen.
g) Gebühren: Alle im Zusammenhang mit Streitigkeiten vor einem Verwaltungsausschuss nach dieser Richtlinie von einem Dienstleister erhobenen Gebühren sind vom Kläger zu bezahlen, außer in denjenigen Fällen, in denen Sie wählen, dass der Verwaltungsausschuss von einem auf drei Mitglieder gemäß Absatz 5b/4 der Verfahrensregeln erweitert wird. Im letzteren Fall werden sämtliche Gebühren zwischen Ihnen und dem Kläger zu gleichen Teilen getragen.
h) Unsere Beteiligung bei Verwaltungsverfahren: Wir beteiligen uns nicht, auch nicht in Zukunft, an der Verwaltung oder Durchführung von Verfahren vor einem Verwaltungsausschuss. Ferner haften wir nicht auf Grund von Entscheidungen dieses Verwaltungsausschusses.
i) Rechtsmittel: Die dem Kläger bei einem Verfahren vor einem Verwaltungsausschuss zur Verfügung stehenden Rechtsmittel sind darauf beschränkt, die Stornierung Ihres Domainnamens oder die Übertragung der Registrierung Ihres Domainnamens auf den Kläger zu fordern.
j) Mitteilung und Veröffentlichung: Der Dienstleister informiert uns über Entscheidungen des Verwaltungsausschusses hinsichtlich des von Ihnen bei uns angemeldeten Domainnamens. Alle Entscheidungen nach dieser Richtlinie werden vollständig über das Internet veröffentlicht, es sei denn, dass ein Verwaltungsausschuss in Ausnahmefällen bestimmt, Teile seiner Entscheidung zu redigieren.
k) Verfügbarkeit von Gerichtsverfahren: Die in Absatz 4 dargelegten zwingenden Anforderungen für Verwaltungsverfahren hindern Sie oder den Kläger nicht daran, den Disput vor einem zuständigen Gericht zur unabhängigen Beilegung vorzulegen, bevor das zwingende Verwaltungsverfahren begonnen ist oder nachdem es abgeschlossen ist. Falls ein Verwaltungsausschuss entscheidet, dass Ihre Registrierung des Domainnamens storniert oder übertragen werden muss, warten wir zehn Geschäftstage (unseres Hauptsitzes), nachdem wir vom jeweiligen Dienstleister über die Entscheidung des Verwaltungsausschusses informiert worden sind, bevor wir diese Entscheidung realisieren. Wir werden dann diese Entscheidung umsetzen, es sei denn, dass wir während dieser zehn Geschäftstage von Ihnen offizielle Dokumente darüber erhalten (wie z.B. Kopie einer Klage, vom Gerichtsbeamten abgestempelte Prozeßakten), dass Sie gegen den Kläger ein Gerichtsverfahren in einer Gerichtsbarkeit anstrengen, der sich der Kläger nach Absatz 3b13 der Verfahrensregeln unterworfen hat. (Diese Gerichtsbarkeit ist im Allgemeinen der Ort unseres Hauptsitzes oder Ihrer in unserer Whois Datenbank aufgeführten Anschrift. Weitere Einzelheiten in Absatz 1 und 3b13 der Verfahrensregeln.) Wenn wir diese Dokumente innerhalb der zehn Geschäftstage erhalten, werden wir die Entscheidung des Verwaltungsausschusses nicht umsetzen und nichts Weiteres unternehmen, bis wir
1) einen für uns ausreichenden Nachweis über eine Lösung zwischen den Parteien erhalten;
2) einen für uns ausreichenden Nachweis erhalten, dass das Gerichtsverfahren abgewiesen oder zurückgezogen wurde oder
3) eine Kopie der Anordnung dieses Gerichtes erhalten, die Ihren Prozess abweist oder bestimmt, dass Sie kein Recht haben, Ihren Domainnamen weiter zu verwenden.

5. Alle sonstigen Streitigkeiten und Prozesse
Alle sonstigen Streitigkeiten zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns hinsichtlich der Registrierung Ihres Domainnamens, die nicht nach den Bestimmungen des Absatzes 4 über zwingende Verwaltungsverfahren verhandelt werden, sind zwischen Ihnen und der anderen Partei über ein Gerichts-, Schiedsgerichts- oder ein anderes verfügbares Verfahren zu entscheiden.

6. Unsere Beteiligung an Streitigkeiten
Wir beteiligen uns auf keine Weise an Streitigkeiten zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns, die sich auf die Registrierung und Nutzung Ihres Domainnamens beziehen. Sie dürfen uns nicht als Partei benennen oder uns bei einem solchen Verfahren einbeziehen. Falls wir bei einem solchen Verfahren als Partei benannt werden, so behalten wir uns das Recht vor, jegliche Rechtsmittel einzusetzen, die wir für zweckdienlich halten, und alle notwendigen Maßnahmen zu unserer Verteidigung zu ergreifen.

7. Beibehaltung des Status Quo
Mit Ausnahme der Bestimmungen von Absatz 3 werden wir den Status von Domainnamenregistrierungen nach dieser Richtlinie nicht stornieren, übertragen, aktivieren, deaktivieren oder auf sonstige Weise ändern.

8. Übertragungen während eines Disputs
a) Übertragungen eines Domainnamens an einen neuen Inhaber: Sie dürfen Ihre Domainnamenregistrierung während
1) eines nach Absatz 4 anhängigen Verwaltungsverfahrens oder für eine Dauer von 15 Geschäftstagen (unseres Hauptsitzes) nach Abschluss dieses Verfahrens nicht an einen anderen Inhaber übertragen, oder
2) während eines anhängigen Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahrens, das wegen Ihres Domainnamens begonnen wurde, nicht an einen anderen Inhaber übertragen, es sei denn, dass die Partei, der die Domainnamenregistrierung übertragen wird, sich schriftlich verpflichtet, sich an die Entscheidung des Gerichtes bzw. der Schiedsstelle zu halten.
Wir behalten uns das Recht vor, die Übertragung einer Domainnamenregistrierung an einen anderen Inhaber zu stornieren, die in Verletzung dieses Abschnittes gemacht wird.
b) Wechsel der Registrierungsstelle: Sie dürfen Ihre Domainnamenregistrierung während eines nach Absatz 4 anhängigen Verwaltungsverfahrens oder für eine Dauer von 15 Geschäftstagen (unseres Hauptsitzes) nach Abschluss dieses Verfahrens nicht an eine andere Registrierungsstelle übertragen. Sie dürfen Ihre Domainnamenregistrierung während eines anhängigen Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahrens an eine andere Registrierungsstelle übertragen, vorausgesetzt, dass der bei uns registrierte Domainnamen weiterhin dem gegen Sie nach den Bestimmungen dieser Richtlinie begonnenen Verfahren unterliegt. Falls Sie eine Domainnamenregistrierung während des Anhängigseins eines Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahrens an uns übertragen, so unterliegt dieser Disput weiterhin der Richtlinie über Streitigkeiten hinsichtlich Domainnamen derjenigen Registrierungsstelle, von der die Domainnamenregistrierung übertragen wurde.
c) Änderungen der Richtlinie: Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit mit Erlaubnis von ICANN zu ändern. Wir werden unsere überarbeitete Richtlinie mindestens 30 Kalendertage vor ihrem Inkrafttreten unter veröffentlichen. Falls diese Richtlinie nicht bereits durch Einreichung einer Klage an einen Dienstleister aktiviert wurde, in welchem Fall die zur Zeit der Aktivierung gültige Fassung der Richtlinie für Sie zutrifft, bis der Disput beigelegt ist, werden alle Änderungen für Sie hinsichtlich von Streitigkeiten über Domainnamenregistrierungen verbindlich, ungeachtet dessen, ob der Disput vor, am oder nach dem Inkrafttreten unserer Änderungen eingetreten ist. Falls Sie einer Änderung dieser Richtlinie widersprechen, besteht Ihr einziges Rechtsmittel darin, Ihre Domainnamenregistrierung bei uns zu stornieren, wobei Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung von an uns gezahlten Gebühren haben. Die überarbeitete Richtlinie trifft solange auf Sie zu, bis Sie Ihre Domainnamenregistrierung stornieren.

 


Bei Nichtbezahlung einer DNS-Rechnungen wird üblicherweise mit einer Frist von 1 - 6 Monate durch den
jeweiligen Registrar gesperrt, und dann die DNS-Delegation beim Registrar gelöscht.
Danach ist die entsprechende Adresse somit offiziell wieder frei verfügbar.

Bei laufenden KK-Aufträgen müssen sie ihre Erreichbarkeit sicherstellen,
um gegebenenfalls auftretende Nachfragen umgehend beantworten zu können.